VRPE Team GmbH bekennt sich zu einer Unternehmenskultur, die von einer fairen und kooperativen Zusammenarbeit geprägt ist. Toleranz und ein vertrauensvoller Umgang miteinander sind die Grundsätze für die tägliche Zusammenarbeit. Alle Mitarbeiter, das Führungsteam und die Geschäftsführer sind zu verantwortungsvollem Handeln verpflichtet. Die Würde und die Persönlichkeit jedes Einzelnen sind zu respektieren. Anderen Kulturen und Denkweisen in der Zusammenarbeit soll mit Offenheit und Toleranz begegnet werden. Die Führungskräfte sind aufgefordert, ihr Handeln an den hier beschriebenen Werten auszurichten und im Rahmen ihrer Führungsaufgaben eine Vorbildfunktion wahrzunehmen. Um den Ruf des Unternehmens zu schützen, müssen sich alle Mitarbeiter ihrer Verantwortung als Unternehmensvertreter bewusst sein. Daraus ergibt sich ein fairer und respektvoller Umgang mit Kunden, Lieferanten und anderen externen Personen, die mit dem Unternehmen in Geschäftsbeziehung stehen. Daher ist dieser Verhaltenskodex nicht nur während der Arbeitszeit zu beachten, sondern auch bei außerdienstlichen Tätigkeiten, die die Interessen des Unternehmens berühren und bei denen Dritte die Mitarbeiter als Vertreter des Unternehmens wahrnehmen. Jeder Mitarbeiter muss alle gesetzlichen Bestimmungen, die seine Arbeit betreffen, kennen und einhalten. Darüber hinaus müssen sowohl die arbeitsvertraglichen Bestimmungen als auch die betrieblichen Regelungen eingehalten werden.
Dieser Code of Conduct gilt für alle Mitarbeiter der VRPE Team GmbH. Der VRPE-Verhaltenskodex ist ein verbindlicher interner Standard, der von allen Mitarbeitern zu befolgen ist. Das Unternehmen wird Verstöße gegen diesen Kodex oder gegen geltendes Recht angemessen ahnden.
VRPE Team GmbH ist ein weltweit tätiges Unternehmen mit Sitz in Deutschland, das durch zielgerichtete Maßnahmen konsequent zum Wohle seiner Kunden handelt. VRPE duldet keine sittenwidrigen oder korrupten Praktiken, z.B. in Form von Bestechung oder Vorteilsannahme, im Geschäftsverkehr. Ebenso haben die Mitarbeiter private Geschäfte oder Transaktionen zu unterlassen, die offensichtlich im Widerspruch zu den Interessen von VRPE stehen oder die ihre Arbeit für das Unternehmen beeinflussen können. Bei Unklarheiten über auslegungsbedürftige Rechtsbegriffe oder kulturelle Unterschiede sind diese durch Rücksprache mit dem Vorgesetzten, der Personalabteilung oder den Geschäftsführern zu klären.
Im Einzelnen gilt Folgendes: Umgang mit Kunden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern
Grundsätzlich dürfen Mitarbeiter der VRPE von Geschäftspartnern der VRPE weder Zahlungen, Darlehen, Geschenke, Einladungen zu Essen oder Veranstaltungen oder sonstige Gefälligkeiten erbitten noch annehmen. Die Annahme von Werbematerialien und anderen Gegenständen ist nur dann zulässig, wenn es sich um eine freiwillige Leistung handelt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung sozialadäquat ist und bei der ausgeschlossen werden kann, dass die Entscheidungen des Mitarbeiters dadurch beeinflusst werden. Als Richtwert sollte ein Betrag von 15,00 € herangezogen werden.
Ausnahmen sind Einladungen im Rahmen von Veranstaltungen (z.B. Kongresse, Messen) oder Geschäftsessen, bei denen der Mitarbeiter Gast der jeweiligen Geschäftspartner ist. Der Vorgesetzte und/oder die Geschäftsführer müssen sowohl über die Häufigkeit als auch über den Anlass von Veranstaltungen, die von Geschäftspartnern bezahlt werden, informiert werden.
Jede Form der strafbaren Beeinflussung von Entscheidungen der Geschäftspartner, insbesondere durch Geldzahlungen, ist verboten. Unzulässig sind aber auch sozial unangemessene Geschenke, Bewirtungen und sonstige Zuwendungen mit dem Ziel, durch die Gewährung von persönlichen Vorteilen an Mitarbeiter des Geschäftspartners Aufträge oder sonstige Vorteile für VRPE zu erlangen.
Bewirtungen sind nur zulässig, wenn sie in Form von Arbeitsessen im Rahmen der normalen Zusammenarbeit notwendig sind. Sie müssen in einem angemessenen und sozial adäquaten Rahmen stattfinden. Geschenke sollten nur zu besonderen Anlässen (Dienstjubiläum; hohe besondere Geburtstage etc.) gemacht werden, soweit dies aus Gründen der Höflichkeit unerlässlich ist. Solche Geschenke müssen angemessen und sozial adäquat sein.
Die Mitarbeiter dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht regelmäßig einer Nebentätigkeit nachgehen, die mit den berechtigten Interessen des Unternehmens kollidiert.
Unternehmenseigentum darf nur für geschäftliche Zwecke verwendet werden. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, das Eigentum des Unternehmens vor Verlust, Diebstahl oder Missbrauch zu schützen. Materialreste, Muster und Abfälle, auch wenn sie wertlos erscheinen, dürfen nicht ohne vorherige Genehmigung vom Betriebsgelände entfernt werden. Das Gleiche gilt für Fahrzeuge und sonstiges Firmeneigentum. Akten, Zeichnungen, Schriftstücke, Kopien, elektronische Daten, Datenträger usw. dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht aus den Betriebs- und Geschäftsräumen entfernt, abgegeben, vervielfältigt oder Unbefugten zugänglich gemacht werden.
Den Mitarbeitern ist es untersagt, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowohl während als auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses preiszugeben. Gesetzliche Bestimmungen, sonstige Geheimhaltungsvorschriften oder die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten.
Soziale Verantwortung ist ein wichtiger Faktor für den langfristigen Erfolg von VRPE. Soziale Verantwortung erwarten wir auch von den Geschäftspartnern, Kunden und Mitarbeitern von VRPE. Die folgenden Grundsätze gelten für VRPE auf globaler Ebene:
Menschenrechte
VRPE respektiert und unterstützt die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte. VRPE verpflichtet sich, die Chancengleichheit bei der Beschäftigung zu wahren und Diskriminierungen zu unterlassen, es sei denn, das nationale Recht sieht ausdrücklich eine Auswahl nach bestimmten Kriterien vor. Mitarbeiter dürfen auf keinen Fall aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Rasse, ihrer Behinderung, ihrer Herkunft, ihrer religiösen Überzeugung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Orientierung unterschiedlich behandelt werden. Alle Mitarbeiter werden ohne jegliche Diskriminierung Verhaltensrichtlinie/Code of Conduct VRPE Team GmbH Seite 4 von 6 und ausschließlich auf der Grundlage ihrer Kompetenzen, Fähigkeiten und Leistungen eingesetzt und befördert.
Beziehung zu den Mitarbeitern
VRPE erkennt das geltende Arbeitsrecht an und arbeitet konstruktiv mit seinen Mitarbeitern zusammen. Auch im Falle von Konflikten haben wir das Ziel, langfristig eine nachhaltige und vertrauensvolle Zusammenarbeit aufrechtzuerhalten. Arbeitsbedingungen
Das Recht auf eine angemessene Vergütung wird für alle Mitarbeiter von VRPE anerkannt. Die Vergütung/Löhne und sonstigen Leistungen entsprechen mindestens den geltenden nationalen Rechtsnormen/Tarifverträgen in ihrer jeweils gültigen Fassung und/oder dem Vergütungs-/Lohnniveau der nationalen Branchen.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
VRPE gewährleistet den Arbeitsschutz am Arbeitsplatz unter Einhaltung der nationalen Vorschriften als Mindeststandard. Dabei werden die Arbeitsplätze nach den gesetzlichen und allgemein anerkannten Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften eingerichtet. Wir bieten Arbeitsplätze, an denen die Mitarbeiter unfallfrei und mit einem Minimum an Belastung ihre Arbeit verrichten können. Unser Ziel ist es, die Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter und Dritter so weit wie möglich zu minimieren und diesbezüglich kontinuierliche Verbesserungen zu erzielen. Führungskräfte auf allen Ebenen gewährleisten die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften gemäß den geltenden Gesetzen, Verordnungen, Vereinbarungen und technischen Regeln. Sie sind in dieser Hinsicht Vorbilder. Die Mitarbeiter werden dazu angehalten, sich aktiv am Arbeitsschutz zu beteiligen. Dabei hat die Einhaltung der erlassenen Vorschriften für uns oberste Priorität.
Qualifizierung
VRPE unterstützt und fördert Mitarbeiter, die sich zusätzlich qualifizieren, da dies der Schlüssel zur Sicherung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, Arbeitsplatzsicherheit und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter ist. Dies ermöglicht ein hohes Leistungsniveau und qualitativ hochwertige Arbeit.
Lieferanten
VRPE setzt sich dafür ein, dass ihre Lieferanten vergleichbare Prinzipien als Grundlage für dauerhafte Geschäftsbeziehungen einführen und umsetzen. VRPE strebt eine langfristige und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit seinen Lieferanten, Subunternehmern und Freiberuflern an. VRPE ist davon überzeugt, dass eine solche langfristige Geschäftsbeziehung der Schlüssel zur kontinuierlichen Verbesserung der Dienstleistungen ist und dass VRPE auf diese Weise in der Lage sein wird, dauerhaft angemessene und qualitativ hochwertige Dienstleistungen und Produkte anzubieten.
Der Schutz der Umwelt als Lebensgrundlage für heutige und zukünftige Generationen und die Einhaltung aller geltenden Umweltgesetze und -vorschriften ist ein grundlegendes Anliegen von VRPE. Aus diesem Grund handelt VRPE nach den folgenden Grundsätzen:
Wir fördern den Einsatz von neuen Technologien, Produkten und Materialien, die möglichst wirtschaftlich und umweltfreundlich sind. In diesem Zusammenhang bekennt sich das Unternehmen zum integrierten Umweltschutz, der sich auf die Ursachen von Umweltbelastungen konzentriert, die Auswirkungen von Prozessen und Produkten auf die Umwelt im Vorfeld bewertet und die Erkenntnisse in die unternehmerischen Entscheidungen einbezieht. VRPE erwartet und unterstützt umweltbewusstes Handeln ihrer Mitarbeiter. Dies gilt insbesondere für den Einsatz neuer Produkte und Technologien, die natürliche Ressourcen schonen, Recycling ermöglichen, Umweltbelastungen reduzieren und die natürliche Umwelt erhalten.
VRPE hält sich an die geltenden Kartell- und Handelsgesetze sowie an die entsprechenden Bestimmungen über Preisgestaltung, Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutz. Diese Gesetze regeln den Umgang des Unternehmens mit seinen Wettbewerbern, Lieferanten und Kunden. Sie verbieten Absprachen und andere Aktivitäten, die Preise oder Konditionen beeinflussen, Verkaufsgebiete oder Kunden aufteilen oder den freien Wettbewerb unzulässig behindern. Diese Gesetze schränken die Möglichkeiten des Unternehmens ein, geschützte oder andere wettbewerbsrelevante Informationen offenzulegen und Lieferanten und andere Geschäftspartner vom Wettbewerb auszuschließen. Kartellund Handelsgesetze gelten für alle geschäftlichen Aktivitäten der VRPE im In- und Ausland. Wenn Mitarbeiter Fragen dazu haben, inwieweit diese Gesetze Ihren eigenen Verantwortungsbereich betreffen, können sie sich an das Führungsteam von VRPE wenden. Um Informationen über Wettbewerber zu erhalten, bedient sich die VRPE nur zulässiger Mittel und vermeidet alle Verfahren, die rechtswidrig sind oder zu Haftungsansprüchen führen könnten.
VRPE hält sich strikt an die Zollgesetze und Außenhandelsbestimmungen.
Verstöße gegen diesen VRPE-Verhaltenskodex oder andere VRPE-Richtlinien können Disziplinarmaßnahmen, die Kündigung des Arbeitsverhältnisses und andere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen. Es liegt in der Verantwortung jedes VRPE-Managers sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter diesen Kodex kennen und seine Bestimmungen einhalten. Alle Vorgesetzten, die Personalabteilung und die Geschäftsführer stehen als Ansprechpartner zur Verfügung, um Unklarheiten über das richtige Verhalten zu klären. Führungskräfte, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, müssen selbst mit disziplinarischen Maßnahmen und anderen rechtlichen Konsequenzen rechnen.
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